Früherkennung

Früherkennung / Vorsorge


Vorsorge für den Mann - für ein langes gemeinsames Leben!

  Die gesetzliche Früherkennung ist für Männer ab dem 
45. Lebensjahr vorgesehen. Hierbei steht die Erkennung des Prostatakarzinoms im Vordergrund. Doch in jeder Lebensphase vom Kleinkind bis zur Greis gilt es jedoch frühzeitig gutartige und krankhaften Krankheitsbilder zu erkennen und zu voneinander zu unterscheiden. Hierzu zählen angeborene Fehlbildungen, infektiöse Prozesse (Harnwegsinfekte, Vorhautentzündungen, sexuell übertragbare Erkrankungen, etc.), Leistenbrüche, Krampfaderbildung am Hodensack (Varikozele) sowie gutartige und bösartige Veränderungen des Urogenitaltraktes (Hodenkrebs, Blasen-/ Nierentumore, Prostatakrebs, gutartige Vergrößerung der Prostata, etc). Daher lohnt es sich, in jedem Alter einen Check beim Urologen vornehmen zu lassen. 
 Melden Sie sich doch einfach bei uns,
 wir beraten Sie gerne!

GESETZLICHE KREBSFRÜHERKENNUNG - ERWEITERTE FRÜHERKENNUNG


Im Rahmen der gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung haben Sie Anspruch auf eine jährliche Untersuchung ab dem 45. Lebensjahr. Diese beinhaltet die Untersuchung der Lymphknoten, des Genitales sowie die Abtastung der Prostata über den Enddarm. Ab dem 50. Lebensjahr kann zusätzlich eine Untersuchung auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl durchgeführt werden. Zusätzlich besteht ab dem 55. Lebensjahr der Anspruch auf eine Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmtumoren.


Eine Ausnahme stellen Männer dar deren Bruder oder Vater an einem Prostatakrebs erkrankt sind. 

Hier ist eine Krebsfrüherkennug ab dem 40. Lebensjahr sinnvoll.


Die internationalen urologischen Fachverbände empfehlen zusätzlich die Durchführung von:

• PSA-Bestimmung im Blut (prostataspezifisches Antigen)

• Urinuntersuchung

• Ultraschalluntersuchung des Harntraktes


Da die gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung nicht alle sinnvollen Leistungen zur Vorsorge beinhaltet, bieten wir noch weitere Untersuchungen als individuelle Gesundheitsleistungen an.


ERWEITERTE KREBSFRÜHERKENNUNG:

• Blutuntersuchung PSA (prostataspezifisches Antigen)

• Ultraschalluntersuchungen

• Urinzytologie 


PSA IM RAHMEN DER VORSORGE:

PSA steht für prostataspezifisches Antigen, ein Protein welches nur von der Prostata gebildet wird und zur Verflüssigung des Samens dient.Bei Erkrankungen der Prostata (z.B. Entzündung und gutartiger Vergrößerung, aber auch bei Prostatakrebs) kann ein erhöhter PSA-Wert im Blut nachgewiesen werden. Damit kann der PSA-Wert als Tumormarker zur Früherkennung von Prostatakrebs eingesetzt werden. Die Blutuntersuchung wird von der gesetzlichen Krankenkasse nur bei begründetem Verdacht auf Prostatakrebs oder im Rahmen der Tumornachsorge übernommen.


Die PSA-Untersuchung im Rahmen der Krebsfrüherkennung wird als individuelle Gesundheitsleistung (IgeL) angeboten. Die Höhe des PSA-Wertes korreliert mit der Prostatagröße und dem Patientenalter, so dass fixe Normwerte kaum Bedeutung haben. In die Beurteilung gehen zusätzlich der PSA-Verlauf und der Anteil an freiem PSA mit ein.Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne genauer über die Vor- und Nachteile der PSA-Bestimmung.


URINUNTERSUCHUNG IM RAHMEN DER KREBSFRÜHERKENNUNG:

Der Nachweis von Blutbeimengnungen im Urin, die oft nur mikroskopisch erkennbar sind, kann ein Hinweis auf Tumorerkrankungen der Harnwege (Niere, Harnleiter, Blase) sein. Darüber hinaus kann eine zytologische Untersuchung Tumorzellen im Urin erfassen. Diese Untersuchung wird in unserem eigenen Speziallabor durchgeführt.


ULTRASCHALL DES HARNTRAKTES:

Da Nierentumore meist nur zufällig im Rahmen einer Sonographie festgestellt werden, sollte diese im Rahmen der Krebsfrüherkennung durchgeführt werden.Außerdem lassen sich auch Blasentumore sonographisch erfassen.Zur Gesamtbeurteilung der Prostata ist es sinnvoll außer der Größe auch die Binnenstruktur zu beurteilen. Dies ist am besten im Rahmen einer Sonographie über den Enddarm möglich (transrektaler Ultraschall).


Außerdem führen wir bestimmte Operationen sowie spezielle Beratungen, die das übliche Maß übersteigen, als Wunschleistung durch. Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an.

Share by: